Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Workmode Handwerksdienstleistungs GmbH

§1 Allgemeines - Geltungsbereich

1.1
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtlichen Sondervermögen.

1.2
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Inhalt des Vertrages. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen oder sonstige Einschränkungen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Bedingungen des Vertragspartners sind für uns nur dann verbindlich, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

§2 Vertragsabschluss/ Art und Umfang der Leistung des Auftragnehmers

2.1
Die Handwerksleistungen müssen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, schriftlich in Form von Verträgen, Aufträgen oder Angeboten, vereinbart werden. Vereinbarungen gelten als verbindlich, wenn der Auftraggeber ein vom Auftragnehmer unterzeichneten Vertrag/ Auftrag oder ein Angebot schriftlich bestätigt. Bis dahin sind alle unsere Angebote freibleibend. Die in unseren Angeboten genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

2.2
Wir verpflichten uns, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen. Die Dienstleistungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen (außer Feiertagen) durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarungen. Nach Beendigung der Dienstleistungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers schließen wir Fenster und Türen ab und schalten die Beleuchtung aus, soweit nicht anders vereinbart.

2.3
Wir stellen die erforderlichen Arbeitskräfte, Arbeitsmittel und Arbeitsgeräte, es sei denn es handelt sich um Geräte, die angemietet werden müssen, zur Verfügung. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Die Arbeitskräfte werden von uns mit angemessener Arbeitskleidung ausgestattet.

§3 Preise

Alle angeführten Nettopreise verstehen sich in Euro ohne gesetzliche Mehrwertsteuer und basieren auf den Lohn-, Material- und Anfahrtskosten zum Zeitpunkt des Angebots. In den Nettopreisen sind sämtliche Lohn-, Material- u. Transportkosten sowie bei Pauschalaufträgen die Beistellung aller erforderlichen Arbeitsgeräte und Maschinen enthalten – es sei denn, dass auf unseren Angeboten ausdrücklich Gerätschaften aufgeführt wurden, die angemietet werden müssen (z.B. Hebebühnen, Steiger etc.).

§4 Zahlungsbedingungen

4.1
Rechnungen werden für die durchgeführten Dienstleistungsarbeiten postnumerando erteilt und sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, es sei denn es wurden andere Zahlungsziele bzw. Konditionen vereinbart. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass am 8. Tag automatisch eine den Zahlungsverzug auslösende Mahnung versendet wird.

4.2
Bei Zahlungsverzug ruhen unsere Verpflichtungen nebst unserer Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die vereinbarte Vertragszeit oder von dem Vertrag selbst, entbunden ist.

4.3
Der Auftraggeber hat uns zudem als weiteren Verzugsschaden die entstandenen Mahn- und Betreibungskosten (insbesondere die Kosten eines Rechtsanwaltes) zu ersetzen. Die Nichteinhaltung des Zahlungszieles berechtigt uns, den vollen Preis bzw. gewährte Nachlässe nach zu verrechnen.

§5 Vertragsdauer

Wird im Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer eine Laufzeit nicht ausdrücklich vereinbart, gilt der Vertrag mit einmaliger Durchführung der Dienstleistung als erfüllt und beendet.

§6 Vorzeitige Vertragsauflösung

Bei nachvollziehbaren Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung des Vertrages von uns geeignet erscheinenden Sicherheiten einschließlich Vorauszahlungen abhängig zu machen.

§7 Gewährleistung

7.1
Weisen die Arbeiten Mängel auf und ist unverzüglich, d.h. innerhalb von 48 Stunden, gerügt worden, dann haben wir das Recht und die Pflicht zur sofortigen Nachbesserung. Die Mängelbeseitigung ist vom Auftraggeber zu bestätigen. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu bearbeitenden Flächen trifft.

7.2
Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.

7.3
Unsere Leistungen gelten ebenso bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, d.h. innerhalb von 48 Stunden – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

7.4
Sind Abnahmetermine vereinbart, bei einmaligen Werkleistungen erfolgt die Abnahme - ggf. auch abschnittsweise - spätestens aber drei Tage nach Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer, und kommt der Auftraggeber seiner termingerechten Abnahmepflicht nicht nach, gilt die Leistung als mangelfrei erbracht.

§8 Haftung

8.1
Wir haften im Rahmen der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung, für alle Personen-, Sach- und Bearbeitungsschäden und sonstige Schäden, die bei den Dienstleistungsarbeiten entstehen und die wir bzw. unser Personal nachweislich verursacht haben. Grundlage hierfür ist § 276 BGB. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8.2
Haftungsausschluss besteht in diesem Bereich für alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung/ Werkleistung der Workmode Handwerksdienstleistungs GmbH in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Schließ- und Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Heizungen, Klimaanlagen und elektrischen Anlagen.

8.3
Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich, d.h. innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss der Dienstleistungsarbeiten gemeldet werden, entfällt die Haftung.

8.4
Der Auftragnehmer ist Mitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung. Er verpflichtet sich, bei der Arbeit für den Auftraggeber die gesetzlichen Unfallvorschriften zu beachten und sein Personal entsprechend zu belehren.

8.5
Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unseres Mitarbeiters. Soweit wir haften, kann nur Geldersatz bis zur Höhe des Zeitwertes verlangt werden; eine weitergehende Haftung insbesondere für Schäden, wie Ertrags- und Verdienstausfall oder Regressansprüche Dritter, besteht nicht. Ergibt sich trotz vorheriger sachgemäßer Prüfung erst im Laufe der Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sein denn, der Auftraggeber stimmt einer Änderung des Auftrags zu. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer auf schadensgeneigte Stellen (z.B. hervorstehende Kanaldeckel oder sonstige Gegenstände, grobe Unebenheiten, etc.) hinzuweisen, widrigenfalls entfällt bei Beschädigung für den Auftragnehmer jegliche Haftung.


§9 Leistungserbringung durch den Auftraggeber

9.1
Der Auftragnehmer benötigt Strom und kalten Wasseranschluss zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes der Dienstleistungsarbeiten. Der jeweilige Wasser- und Stromverbrauch für Maschinen und -geräte geht zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer benötigt von allen versperrten Räumlichkeiten, die zur Dienstleistung übergeben werden, einen Schlüssel. Der Schlüssel muss unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Bei Verlust eines Schlüssels wird nur der Ersatz des Einzelschlüssels geleistet; es erfolgt in diesem Fall kein Ersatz einer Zentralschließanlage bzw. deren Kosten. Der freie Zugang zur Arbeitsstelle muss für unsere Mitarbeiter gewährleistet werden. Wartezeiten, vergebliche Anfahrten usw. sind nicht Bestandteil der vereinbarten Preise und werden gesondert nach Zeitaufwand berechnet.

9.2
Vor Tätigkeitsaufnahme durch uns ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter der Workmode Handwerksdienstleistungs GmbH in sämtliche vorhandenen für die Auftragsausführung relevanten technischen Einrichtungen des Auftragsobjektes und in die Gesamtanlage einzuweisen, sowie Gefahrenquellen ausdrücklich zu beschreiben.

§10 Abwerbeverbot

Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers für den eigenen Betrieb oder für ein anderes Unternehmen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung abzuwerben. Dies gilt während des aufrechten Vertragsverhältnisses und darüber hinaus über die Dauer von sechs Monaten nach Beendigung des Vertrages. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von drei Brutto-Monatsgehältern des/der jeweiligen Mitarbeiter vereinbart. In Bezug auf die Vertragsstrafe wird das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen.

§11 Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV- mäßig gespeichert und verwaltet werden.

§12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer unwirksamen Vorschrift ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall, dass diese Geschäftsbedingungen Lücken enthalten.

§13 Abweichende Bestimmungen

Alle vom Auftraggeber gemachten Vorschriften und Bemerkungen, die sich mit den vorstehenden Geschäftsbedingungen nicht decken, sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns bestätigt wurden und gelten nur für jenes Geschäft für welches sie vereinbart wurden.

§14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

Ort / Stand:

Dresden / Deutschland - 2022